Kindergeld bei Erwerbstätigkeit und Studium

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Auch hätte sie bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennen können, dass es sich um ein Teilzeitstudium handelte. Da sie ihrer Pflicht zur Überprüfung nicht nachgekommen war, durfte sie sich später nicht auf eine »Änderung der Verhältnisse« berufen. Die Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung des Kindergeldes lagen daher nicht vor (FG Düsseldorf, Urteil vom 8. März .2024, Aktenzeichen: 15 K 1957/23 Kg).

Eltern volljähriger Kinder sollten wissen:

  • Kindergeld kann auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer weiteren Ausbildung befindet.
  • Wird jedoch neben der Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, kann der Anspruch entfallen – insbesondere bei Teilzeitstudiengängen.
  • Entscheidend ist, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Weiterbildung handelt. Letztere schließt Kindergeld bei umfangreicher Erwerbstätigkeit in der Regel aus.
  • Selbst wenn kein Anspruch mehr besteht, darf die Familienkasse einen einmal bewilligten Bescheid nicht ohne Weiteres rückwirkend aufheben. Sie muss prüfen, ob sie alle relevanten Informationen rechtzeitig erhalten hat.

Eltern, die ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und alle Änderungen rechtzeitig mitteilen, können sich auf den Vertrauensschutz berufen.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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