Steuertipp: Auswirkung auf Zugangsfristen durch Änderung des Postgesetzes

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps (ehemals Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag) jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Erst dann beginnt die Einspruchsfrist zu laufen. Da die Post künftig länger Zeit hat, einen Brief zuzustellen, werden auch die in § 122 und 122a AO geregelten Zugangsfristen angepasst.

Keine Bekanntgabe von Steuerbescheiden am Wochenende und an Feiertagen

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass nicht drei – nun vier – Werktage, sondern Kalendertage gezählt werden. Dann hätte man auch Samstag, Sonntage und Feiertage mitzählen müssen. Diese Idee wurde wieder verworfen. Fällt also das Ende der Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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