Wegen Krieg in der Ukraine: BAVC und VAA verlängern Öffnungsklausel

Um die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine besser schultern zu können, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA ihre Öffnungsklausel erneut verlängert. Diese ist erstmals 2020 vereinbart worden.

„Hier stellen wir uns auf härtere Zeiten ein und versuchen gemeinsam mit den Sozialpartnern, die Folgen der Krise abzufedern,“ so Gilow.

In der seit dem 1. Juli 2022 geltenden Öffnungsklausel für das zweite Halbjahr 2022 heißt es: „Macht die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich, kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden.“ Die kollektive Regelung ist mit Hinterlegung bei den Tarifvertragsparteien wirksam geworden und bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

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