Energetische Sanierung: Steuerermäßigung bei Ratenzahlung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Die Steuerermäßigung wird dann mit der Steuererklärung beantragt. Dazu ist das Formular „Anlage Energetische Maßnahmen“ auszufüllen. Falls das Finanzamt Nachweise in Form von Rechnungen, Quittungen, Belegen oder Kontoauszügen sehen möchte, müssen diese Unterlagen vorgelegt werden können. Man muss sie aber nicht bereits mit der Steuererklärung einreichen.

Höchstbetrag der Steuerermäßigung

Für die Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungen gibt es eine Obergrenze. In der Steuererklärung können 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung geltend gemacht werden, jedoch maximal 40.000 Euro. Diesen Höchstbetrag erreicht man bei Kosten von 200.000 Euro.

Steuerermäßigung, Abzug für Handwerker oder Förderung?

Der BFH weist in seinem Urteil darauf hin, dass im Jahr 2021 eine Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen möglich sei. Diese begünstigt jedoch nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Und: Eine zusätzliche Förderung nach § 35c EStG ist dann ausgeschlossen!

Wer sich für die KfW-Förderung und die BAFA-Förderung interessiert, sollte wissen: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das heißt: Entweder nimmt man ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des BAFA in Anspruch – oder man entscheidet sich für die Steuerförderung nach § 35c EStG. Um zu ermitteln, welche Förderung in der individuellen Situation am besten geeignet ist, sollten zwei Punkte bedacht werden:

  • Höhe der Förderung: Vergleich der möglichen finanziellen Vorteile der Steuerermäßigung und der KfW-Förderung.
  • Zeitpunkt der Förderung: Überlegung, wann die finanzielle Unterstützung benötigt wird – sofort durch einen KfW-Zuschuss oder später durch die Steuerermäßigung.

Eine Energieberatung kann bei der Entscheidung oft helfen.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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