Digitales Zugangsrecht: BAVC und VAA schließen Sozialpartnervereinbarung

Um die Sozialpartnerschaft weiterhin zukunftsfähig zu halten und eine zeitgemäße digitale Kommunikation zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten zu ermöglichen, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA eine Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht geschlossen.

In ihrer Sozialpartnervereinbarung vom 7. September 2023 sind sich die Sozialpartner einig über die grundsätzliche Umsetzbarkeit des digitalen Zugangsrechts bei Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte. Demnach können Betriebe dem VAA neben dem analogen auch ein digitales Zugangsrecht einräumen. Dabei sollen die jeweils betrieblich bestehenden Kommunikationswege genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung des digitalen Zugangs soll auf betrieblicher Ebene durch Unternehmen und betriebliche Funktionsträger des VAA abgestimmt werden.

Die Sozialpartner unterstützen die Betriebsparteien bei Bedarf beratend. Ferner sollen digitale Zugangswege und Kommunikationskanäle im Betrieb in geeigneter Weise neben dem bekannten physischen Zugang für den VAA geöffnet werden. „Sowohl der BAVC als auch wir, die gewerkschaftliche Vertretung der Fach- und Führungskräfte in den Chemie- und Pharmaunternehmen, sind uns sicher: Mit dieser Sozialpartnervereinbarung sind wir auf einem guten Weg, unsere Sozialpartnerschaft fit für die moderne Arbeitswelt mit zunehmend hybriden Arbeitsmodellen zu machen“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Gilow.

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