Arbeitgeber zahlt Telefonkosten: Voraussetzungen für Steuerfreiheit

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Was aber, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern deren private Mobiltelefone kauft und sie anschließend den Arbeitnehmern wieder zur privaten Nutzung überlässt? Auch dies ist von der Steuerbefreiung erfasst, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Das gilt auch dann, wenn die Kaufpreise mit ein Euro bis sechs Euro weit unter dem Marktwert liegen. Denn der Arbeitgeber ist zivilrechtlich und wirtschaftlich Eigentümer der erworbenen Geräte, sodass es sich um betriebliche Geräte handelt. Deshalb können die Mobiltelefone zur privaten Nutzung steuerfrei überlassen werden. Zudem kann der Arbeitgeber die Steuerbefreiung auch für die monatlichen Kosten der von den Arbeitnehmern selbst abgeschlossenen Mobilfunkverträge in Anspruch nehmen (BFH-Urteil vom 23. November 2022, Aktenzeichen: VI R 50/20)

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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