„Col lavoro non si gioca“ – mit Arbeit spielt man nicht

Eine gerechte Arbeitspolitik sei eine Verfassungserwartung, die sehr konkret werden kann. Es gebe einen verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des Arbeitsplatzes vor Verlust durch private Disposition, die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit habe Verfassungsrang. Das Sozialstaatsprinzip enthalte einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber. Es verpflichte ihn, für den Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen. Stoßen also Kirche und Staat ins gleiche Horn? Nicht ganz. Vor allem dann nicht, wenn es um die konkrete Umsetzung des Ausgleichs zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen geht. Hier muss auch das Arbeitsrecht seinen Beitrag leisten. Das Arbeitsrecht ordnet das Arbeitsleben. Es bildet den Rahmen, in dem Arbeit stattfindet. Und die Mitbestimmung überwindet den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital.

Für diese Umsetzung des Ausgleichs und für die Ausschöpfung des Rahmens ist die katholische Soziallehre nicht ausreichend. Das Ringen um die richtige Balance in der Ordnung der Arbeit gehe nicht auf im Schutz der Menschenwürde, formuliert Thüsing. So komme vor allem beim Kündigungsschutz das Arbeitsrecht ins Spiel, das im Zweifel hilfreicher, besser und konkreter ist, wenn es darum geht, den Mittelweg zwischen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Gemeininteressen zu finden, als der Aufruf, den Menschen in den Mittelpunkt auch des unternehmerischen Handels zu stellen. Bei der Auslegung des Kündigungsschutzes könne das Argument der Würde des Menschen zweckentfremdet sein. Bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechts gebe es allerdings großes Verbesserungspotenzial, so Thüsing. Und wer wollte ihm da widersprechen? Wenn die Grenze zwischen der Wahrung von Arbeitnehmerinteressen und dem beschäftigungspolitisch gewollten Verzicht auf ihren Schutz im Ungefähren liege, so liege das auch am mangelnden Mut des Gesetzgebers, sich deutlicher zu den Aufgaben des Arbeitsrechts zu bekennen. Habe er den nicht, werde aus Arbeitsrecht ein Richterrecht und der Richter zum wahren Herrn des Arbeitsrechts.

Die Politik fordert Thüsing auf, ihren Gestaltungsspielraum zu nutzen. Ziel sei nicht die einseitige Übervorteilung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, sondern eine neue, beschäftigungsfreundliche, sozial ausgewogene Balance im Arbeitsrecht. Das ist nicht nur richtig, sondern heute so aktuell wie damals.

Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA

Gerhard Kronisch

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