Handwerker will Bargeld: Was ist mit dem Steuer-Bonus?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Diese Nachweise werden benötigt:

  • eine Rechnung, in der die begünstigten Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten getrennt vom nicht begünstigten Material ausgewiesen sind, sowie
  • einen Beleg der Bank, dass der Rechnungsbetrag auf ein Konto des Erbringers der Leistung eingezahlt wurde. Das kann zum Beispiel der dazugehörige Kontoauszug sein.

Die Nachweise brauchen der Steuererklärung nicht beigefügt zu werden. Es reicht aus, die Nachweise auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen zu können.

Aus der Rechnung müssen sich ergeben:

  • der Erbringer der Leistung als Rechnungsaussteller,
  • der Empfänger dieser Leistung,
  • die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Leistung sowie
  • die jeweils dafür geschuldeten Beträge.

Bei Handwerkerleistungen werden 20 Prozent der Aufwendungen, aber insgesamt höchstens 1.200 Euro im Jahr abgezogen. Der Höchstbetrag wird bei Aufwendungen von 6.000 Euro im Jahr erreicht. Bei haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen werden 20 Prozentder Aufwendungen, insgesamt aber höchstens 4.000 Euro im Jahr abgezogen. Den Höchstbetrag wird bei Aufwendungen von 20.000 Euro im Jahr erreicht. Die Steuerermäßigungen können nebeneinander beansprucht werden.

Die Steuerermäßigung erhält man auf Antrag. Dazu müssen in der Steuererklärung in der „Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen“ die entsprechenden Angaben gemacht werden. In der Steuererklärung ist jeweils der Gesamtbetrag der Aufwendungen anzugeben, das Finanzamt berechnet dann den abzugsfähigen Teil.

Im Steuerbescheid wird die Steuerermäßigung nicht bei den steuerpflichtigen Einkünften, sondern bei der Berechnung der Steuer direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen und entsprechend auch gegebenenfalls bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer steuermindernd berücksichtigt.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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