Vermietung über Airbnb: Finanzamt nicht vergessen!

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Checkliste

1. Einnahmen bis 520 Euro steuerfrei

  • Einnahmen dokumentieren
  • Keine Steuerpflicht bei gelegentlicher Vermietung bis 520 Euro

2. Einnahmen über 520 Euro

  • Einnahmen in der „Anlage V“ der Steuererklärung angeben
  • Werbungskosten abziehen (Nebenkosten, Reinigungskosten, Abschreibungen)
  • Betriebskosten anteilig nach Tagen und Quadratmetern berechnen

3. Dokumentation

  • Alle Buchungen und Einnahmen dokumentieren
  • Belege für Ausgaben aufbewahren
  • Excel-Tabelle oder App zur Übersicht nutzen

4. Rückwirkende Prüfungen

  • Nicht gemeldete Einnahmen können bis zu zehn Jahre rückwirkend geprüft und nachversteuert werden

5. Gewerbliche Tätigkeit

  • Häufige Vermietung oder mehrere Objekte können als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden

Wann liegt eine gewerbliche Vermietung vor?

Für gewerbliche Vermietungen gilt die 520-Euro-Grenze nicht. Wird sehr häufig vermietet, zum Beispiel mehr als 50 Tage im Jahr, oder werden mehrere Objekte angeboten, kann das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dann gelten andere steuerliche Regeln.

www.steuertipps.de

 

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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