Fragen zur Steuer: Welche Auskünfte und Hilfen gibt das Finanzamt?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Verbindliche Auskunft: kostet Geld

Verbindliche Auskünfte werden vor allem bei sehr komplexen und komplizierten Sachverhalten eingeholt. Privatleute benötigen sie nur selten, zum Beispiel wenn Verträge mit Angehörigen abgeschlossen werden sollen. Wie hoch die Gebühr für eine verbindliche Auskunft ausfällt, richtet sich in erster Linie nach dem sogenannten „Gegenstandswert“, den Sie in Ihrem Antrag selbst bestimmen. Das Finanzamt richtet sich in der Regel danach, wenn er offensichtlich zu niedrig angesetzt wird, um Gebühren zu sparen.

  • Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 Euro, müssen Sie keine Gebühr zahlen.
  • Ist es nicht möglich, den Gegenstandswert zu ermitteln oder zu schätzen, richtet sich die Gebühr nach der Bearbeitungszeit: Das Finanzamt verlangt 50 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Dauert die Bearbeitung weniger als zwei Stunden, erhebt das Finanzamt keine Gebühr.

Wichtig: Die Gebühr wird „für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ erhoben. Es kann also sein, dass Sie die Gebühr auch dann zahlen müssen, wenn das Finanzamt gar keine Auskunft erteilt, Ihren Antrag aber bearbeitet hat!

Kein Recht auf Akteneinsicht: Ausnahmen möglich

In den Steuerakten beim Finanzamt befinden sich nicht nur die Steuererklärungen und die Steuerbescheide, sondern auch amtsinterne Feststellungen des Finanzbeamten, Telefonnotizen, behördeninterne Gutachten, Kontrollmitteilungen, Berechnungsgrundlagen, Beweiserhebungen, Schätzungsunterlagen et cetera. Leider haben Sie im laufenden Besteuerungsverfahren und auch im Einspruchsverfahren kein Recht auf Akteneinsicht. Das gibt es erst später bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Ausnahmen sind aber möglich: Das Finanzamt kann im Einzelfall nach seinem Ermessen Akteneinsicht gewähren.<link http: www.steuertipps.de>


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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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