Fahrtenbuch bei Firmenwagen: Schätzung ist erlaubt

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Arbeitgeber konnte Gesamtkosten nachweisen

Glücklicherweise lagen jedoch sämtliche Einkaufsrechnungen des Arbeitgebers für die gesamten Treibstoffkosten vor, anhand derer dann jeweils der Verbrauch für die Autos der einzelnen Mitarbeiter geschätzt wurden.

Die erforderliche Teilschätzung des durchschnittlichen Treibstoffpreises sowie des konkreten Treibstoffverbrauchs eines von einem Arbeitnehmer auch privat genutzten Kraftfahrzeuges stellt daher nur einen geringfügigen Mangel dar, entschieden die Richter. Dieser geringfügige Mangel führt nicht zur Verwerfung der Fahrtenbuchmethode.

Voraussetzung: Sinnvolle Schätzung!

Das gilt jedenfalls dann, wenn – wie hier – bei der Teilschätzung der höchste vom Hersteller angegebene Verbrauch pro Kilometer (innerstädtischer Verkehr) angesetzt wird und eine Manipulation somit praktisch ausgeschlossen ist (Finanzgericht München, Urteil vom 16. Oktober 2020, Aktenzeichen: <link https: www.gesetze-bayern.de content document external-link-new-window external link in new>8 K 611/19).

<link http: www.steuertipps.de>
<link http: www.steuertipps.de _blank external-link-new-window external link in new>www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe März 2024

Ältere Ausgaben: