Steuertipp: Kindergeld für volljährige Kinder in der Ausbildung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Während dieser Zeiten wohnte er in seinem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern. Da vorübergehende, weniger als einjährige Auslandsaufenthalte grundsätzlich nicht zum Wegfall des Inlandswohnsitzes führen, sah der BFH den vor dem Studium durchgeführten Sprachkurs als unproblematisch an. Und auch im Hinblick auf das Studium selbst sah der BFH keine Wohnsitzverlagerung nach China. Maßgeblich war für die Richter dabei, dass der Sohn mindestens die Hälfte seiner ausbildungsfreien Zeit in Deutschland verbracht hatte und seine Wohnverhältnisse sowie persönlichen Bindungen einen stärkeren Bezug zu Deutschland als zum Studienort aufwiesen.

Unterbrechung der Ausbildung

Als Zeiten der Berufsausbildung zählen auch Unterbrechungszeiten wegen Erkrankung. Die Familienkasse wird dann allerdings auf der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestehen; bei einer Erkrankung von mehr als sechs Monaten fordert sie ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes einer Krankenversicherung und entscheidet dann im Einzelfall. Die Unterbrechung eines Studiums dient auch der Berufsausbildung, wenn zusätzliche Maßnahmen der Berufsausbildung durchgeführt werden sollen, zum Beispiel ein freiwilliges Praktikum eines Jurastudenten in einer Rechtsanwaltskanzlei, oder die Zeiten der Prüfungsvorbereitung dienen. Unterbricht das Kind seine Ausbildung, um eine Zeit lang einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, werden diese Zeiten nicht als Berufsausbildung angesehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind nach seiner Ausbildung im erlernten Beruf erst einige Zeit arbeitet, bevor es eine weiterführende Fachschule oder Meisterschule besucht.

Ablehnung des Kindergeldantrags

Lehnt die Familienkasse den Kindergeldantrag ab, sollten Eltern gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Die Familienkasse muss ihre Entscheidung dann noch einmal insgesamt überdenken. Bleibt sie bei ihrer ablehnenden Haltung, bekommen die Eltern eine abschließende ablehnende Entscheidung, die sogenannte Einspruchsentscheidung. Hiergegen können Eltern innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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