Eigentumswohnung kaufen: Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrücklage?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Weil die Instandhaltungsrücklage untrennbar mit dem Immobilienbesitz verbunden ist, setzte das Finanzamt in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) in ähnlichen Fällen die Grunderwerbsteuer auf den vollständigen Kaufpreis fest. Nun müssen die höchsten Finanzrichter aber erneut entscheiden: Der Steuerpflichtige beantragte, die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die Höhe der angesparten Instandhaltungsrücklage zu reduzieren, während sein Finanzamt den vollen Kaufpreis als Bemessungsgrundlage heranzog. Er scheiterte mit seinem Einspruch und der Klage in der ersten Instanz (Finanzgericht Köln, Urteil vom 17. Oktober 2017, Aktenzeichen: <link https: www.justiz.nrw.de nrwe fgs koeln j2017 external-link-new-window external link in new>5 K 2297/16).

Da der BFH in den letzten Jahren seine Rechtsprechung in der Angelegenheit wegen der Novelle des Wohnungseigentumsrechts verändert hat, ist ihm der Vorgang noch einmal zur Entscheidung vorgelegt worden. Das Revisionsverfahren läuft unter dem Aktenzeichen II R 49/17.

Tipp: Wer Wohnungseigentum unter Übernahme einer hohen Instandhaltungsrücklage erworben hat, kann beantragen, dass die Grunderwerbsteuer ohne Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage ermittelt wird, und sollte versuchen, einen nachteiligen Steuerbescheid bis zur Entscheidung durch den BFH offenzuhalten.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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