Abfindungen: Steuer-Kick durch Rürup-Optimierung
Wer eine Abfindung bekommt, kann mit einer Rürup-Rente hohe Steuerersparnisse realisieren.
Der Fiskus kassiert bei Abfindungen mit. Zur Sorge über den Arbeitsplatzverlust kommt deshalb bei den Betroffenen häufig auch noch Steuerfrust! Arbeitnehmer haben jedoch die Wahl. Sie können die richtige Strategie dem verschärften Zugriff des Finanzamts entgegensetzen und haben gleich doppelten Nutzen: Sie verringern die Steuer auf die Abfindung und bessern zugleich – das ist politisch gewollt - ihre Altersvorsorge auf.
Steuerersparnis durch "Rürup-Optimierung"
Den besonderen Steuer-Kick bekommt die Rürup-Rente bei Erhalt einer Abfindung, weil das Finanzamt die auf die Abfindung entfallenden Steuern mit Hilfe der Fünftelregelung ermittelt. Es rechnet dabei so, als wäre die Entschädigung verteilt auf fünf Jahre geflossen. Die ermittelten Abgaben sind zwar sofort insgesamt fällig, es greifen aber geringere Steuersätze. Je geringer die normalen Einkünfte sind, die im Jahr der Abfindungszahlung noch anfallen, umso höher sind die Steuervorteile bei Anwendung der Fünftelregelung. Sinken die Einkünfte, die das Finanzamt zusätzlich zur Abfindung berücksichtigt durch die Rürup-Optimierung auf Null, so wird für die Abfindung quasi der fünffache Grundfreibetrag gewährt.
Bei der Rürup-Police können Verheiratete pro Jahr
40.000 € steuerbegünstigt fürs Alter anlegen, Ledige die Hälfte. Hiervon können in diesem Jahr 68% als Sonderausgaben abgezogen werden. Zwar vermindert sich der Betrag um die eventuell entrichteten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, dennoch bleibt in den meisten Fällen reichlich Gestaltungspotenzial.
Beispiel:
Ein verheirateter Arbeitnehmer scheidet zum 31.3.2009 aus dem Unternehmen aus und erhält eine Abfindung in Höhe von 300.000 €. In den ersten drei Monaten bezieht er noch jeweils 9.000 € normal zu versteuerndes Gehalt. Dafür werden insgesamt 3.224 € Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Zur Steueroptimierung investiert er
36.776 € als Einmalbeitrag in eine Rürup-Police (siehe Tabelle).
Ausgangsfall | Steuerliche | |
Gehalt | 27.000 € | 981 € |
Abfindung | 300.000 € | + 93.716 € |
Steuerlast | = 94.697 € | |
"Rürup-Optimierung" | Steuerliche | |
Rürup-Beitrag | 36.776 € | - 33.634 € |
Steuerlast nach "Rürup-Optimierung" | = 61.063 € | |
Steuerersparnis | 33.634 € |
Exakte Vorauskalkulation erforderlich
Wer im Abfindungsjahr seine Steuersituation mit Rürup-Beiträgen optimiert, kann dank des hohen Steuerhebels einen großen Teil der Einmalprämie aus ersparten Steuern finanzieren. Im Extremfall kommt die komplette Einmalprämie für die lebenslange Zusatzrente in Höhe von monatlich ca. 250 € vom Finanzamt.
Abfindungszahlungen führen zu steuerlichen Sondersituationen, die sich in den einzelnen Fällen jedoch zum Teil erheblich unterscheiden. Da die Grundlagen für mögliche Gestaltungen bereits im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, ist es wichtig, Optimierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig zu erörtern.
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