Freistellung während der Kündigungsfrist: keine Pflicht zur sofortigen Jobsuche

Kündigt ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, besteht der volle Lohnanspruch des Arbeitnehmers innerhalb der Kündigungsfrist auch dann, wenn er sich nicht direkt um ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis bemüht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der durch eine fiktive Anrechnung nicht erworbenen Verdienstes beim Arbeitnehmer eintretende Nachteil sei nur gerechtfertigt, wenn dieser wider Treu und Glauben (§ 242 BGB) untätig geblieben wäre. Dies war beim vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht der Fall.

Das Unternehmen hat laut BAG nicht dargelegt, dass ihm die Erfüllung des aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden, auch während der Kündigungsfrist bestehenden Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers unzumutbar gewesen wäre. Daher bestand für den Arbeitnehmer keine Verpflichtung, schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zur finanziellen Entlastung des Arbeitgebers ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen und daraus Verdienst zu erzielen.

VAA-Praxistipp

Das BAG-Urteil verdeutlicht: Der Lohnanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Freistellungsphase nach einer Kündigung setzt in der Regel nicht voraus, dass sich die Beschäftigten innerhalb der Kündigungsfrist sofort um neue Verdienstmöglichkeiten kümmern.

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