Grundsteuer und Steuererklärung: Was müssen Eigentümer jetzt wissen?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1. Juli 2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.
Grundsteuerreform: Steuererklärung bis 31.Oktober abgeben
Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 über das Onlineangebot der Steuerverwaltung „Mein Elster“ möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31. Oktober 2022 vorgesehen.
Werden Immobilienbesitzer vom Bundesland informiert?
Ob Eigentümer selbst an die Erklärung denken müssen oder vom Finanzamt informiert werden, welche Unterlagen und Daten sie für ihre „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ benötigen, welche Angaben vielleicht bereits vorliegen und wie die Übermittlung genau vonstatten gehen soll, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, Immobilienbesitzer von sich aus zu informieren. Aber auch, wenn Eigentümer noch keine entsprechende Post erhalten haben, besteht kein Grund zur Beunruhigung: Das Verfahren läuft erst an und die Abgabe der Steuererklärungen zur Grundsteuer soll ohnehin erst ab Sommer möglich sein.
Warum gibt es Änderungen bei der Grundsteuerberechnung?
Hintergrund der Grundsteuerreform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern seit Anfang 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist.
Damit kann die Grundsteuer nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018, Az. 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Bisher wird die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten sogar Werte von 1935.
Wie viel Grundsteuer muss man künftig bezahlen?
Wie hoch die Grundsteuerbelastung in Zukunft tatsächlich ausfallen wird, kann im Moment noch niemand wirklich sagen, weil weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen. Die am 8. November 2019 verabschiedete Neuregelung der Grundsteuer sieht vor, dass die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer erhalten bleibt.
Was das bedeutet und wie die Regelungen zur Ermittlung und Berechnung der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern aussieht, wird auf der ausführlichen Themenseite zur Grundsteuerreform erklärt.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.
