Manteltarifvertrag für Akademiker: Öffnungsklausel erneut verlängert
Um die Herausforderungen der Coronapandemie für die Chemie- und Pharmaunternehmen und ihre Beschäftigten meistern zu können, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA ihre Öffnungsklausel erneut verlängert.
Im März 2020 hatten BAVC und VAA eine Öffnungsklausel zu § 5 des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vereinbart. Ursprünglich bis Ende 2020 gültig, ist die Klausel zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Am 15. März 2021 haben BAVC und VAA eine erneute Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 vereinbart.
Der Öffnungsklausel zufolge „kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden“, sofern die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich mache. Die Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, bis zum Jahresende schnell und flexibel auf die konjunkturelle Entwicklung zu reagieren.
„Da die Kurzarbeit inzwischen vielfach zu einem länger andauernden Zustand geworden ist, erweist sich die Öffnungsklausel für die VAA-Mitglieder als vorteilhaft, weil nur so die Aufstockung des Nettogehaltes auf 90 Prozent garantiert ist“, erläutert VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch. „Ohne sie bestünde die Gefahr, dass zwar für zwei Monate 100 Prozent gezahlt werden, danach aber nur noch das Kurzarbeitergeld ohne jegliche Aufstockung.“
In diesem Zusammenhang weist Kronisch noch einmal darauf hin, dass der Akademiker-Manteltarifvertrag mit all seinen Vorteilen natürlich nur dann gilt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind. „Das Unternehmen muss Mitglied im Arbeitgeberverband Chemie und der Mitarbeiter im VAA organisiert sein. Nur dann gelten der Tarifvertrag und die Öffnungsklausel mit der Aufstockungsmöglichkeit auf 90 Prozent.“
Community stärken: Veranstaltungen zu Steuer und Homeoffice
In der Spitze bis zu 190 Teilnehmer hatte die gemeinsame Onlineveranstaltung der VAA-Werksgruppen Industriepark Wolfgang und B. Braun Melsungen im Februar 2021. Steuerberaterin Ute Schulz vom VAA-Kooperationspartner Runte & Partner hat zu steuerlichen Aspekten im Homeoffice vorgetragen. Schulz empfahl Arbeitnehmern unter anderem, sich die Daten der Arbeitszimmernutzung bescheinigen zu lassen und bereits frühzeitig an Steuererklärungen beziehungsweise Lohnsteuerabzugsverfahren für das Jahr 2021 zu denken. „Inhalt und Fragenanteil haben wunderbar gepasst“, fand der Vorsitzende der Werksgruppe Industriepark Wolfgang Dr. Sebastian Roos. Die Kombination mit anderen Werksgruppen sei etwas, das man unter dem Multiplikatorenansatz auf jeden Fall weiterverfolgen sollte.