Private Krankenversicherung: Wann mindern Bonuszahlungen die abzugsfähigen Beiträge?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Aufgrund der vom privaten Krankenversicherer elektronisch gemeldeten Daten berücksichtigte das Finanzamt im Steuerbescheid die Bonuszahlungen als Beitragsrückerstattung, die entsprechend zulasten des Ehepaars die absetzbaren Beiträge zur Basiskrankenversicherung minderten.

Wie bereits die Vorinstanz hat auch der BFH diese Vorgehensweise abgesegnet. Begründung: Diese Boni stellen keine von den Versicherungsbeiträgen der Ehepartner unabhängigen Leistungen der Krankenversicherung dar. Sie mindern vielmehr laufend die von den Partnern zu erbringende Gegenleistung, um den vertraglich vereinbarten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Dies ergebe sich bereits daraus, dass die Krankenversicherung die als Bonus bezeichneten monatlichen Zahlungen unabhängig davon erbringt, ob den Ehepartnern erstattungsfähiger Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht. Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berühre nicht die für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen maßgebliche Beitragsebene (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020, Aktenzeichen: X R 31/19).

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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