Steueränderungen 2022 für Familien, Arbeitnehmer und Immobilieneigentümer

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Coronabonus: Zahlung bis Ende März 2022 möglich

In der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 kann der Arbeitgeber den Beschäftigten aufgrund der Coronapandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren (§ 3 Nr. 11a EStG). Von dieser steuerfreien „Corona-Beihilfe“ können grundsätzlich alle Arbeitnehmer profitieren, auch Minijobber.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Die Beihilfen und Unterstützungen müssen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Coronakrise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsumwandlung ist nicht begünstigt.

Anhebung des Mindestlohns

Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben.

Steueränderungen 2022 für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien

Grundsteuerreform und Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte

2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1. Juli 2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Ob Eigentümer selbst an die Erklärung denken müssen oder vom Finanzamt informiert werden, welche Unterlagen und Daten sie für Ihre „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ benötigen und wie die Übermittlung genau vonstatten gehen soll, ist bisher nicht bekannt. Darüber wird der VAA Newsletter zu gegebener Zeit wieder berichten.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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