Sprecherausschusswahlen 2022: Jede Stimme zählt!
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden in vielen Unternehmen und Betrieben neben den Betriebsratswahlen auch die Sprecherausschusswahlen durchgeführt. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits seit einigen Monaten. Da ein beachtlicher Teil der Beschäftigten aufgrund der aktuellen Situation im Homeoffice ist beziehungsweise mobil arbeitet und nicht an der Wahlurne erscheinen wird, stehen die Wahlen diesmal unter besonderen Voraussetzungen. Im Interview spricht VAA-Jurist Christian Lange über die Bedeutung der Wahl für die einzelnen leitenden Angestellten.
VAA Newsletter: Wird es überhaupt eine Präsenzwahl geben oder läuft es pandemiebedingt auf eine reine Briefwahl hinaus?
Lange: Die Wahlvorstände sowohl der Betriebsrats- als auch der Sprecherausschusswahlen müssen nach wie vor eine Wahlurne aufstellen. Die Wahlvorstände der Betriebsratswahl dürfen aufgrund einer Änderung in der Wahlordnung nun allen Beschäftigten, die längere Zeit im Betrieb abwesend sind, die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden. Die Wahlordnung für die Sprecherausschüsse soll in Kürze genauso angepasst werden. Eine Abwesenheit liegt insbesondere beim Arbeiten vom Homeoffice aus beziehungsweise beim mobilen Arbeiten vor sowie bei einer Tätigkeit im Außendienst. Aber auch diejenigen, deren Arbeitsverhältnis beispielsweise aufgrund von Elternzeit ruht oder die längere Zeit erkrankt sind, sollen die Briefwahlunterlagen unaufgefordert vom Wahlvorstand erhalten.
Somit eine erfreuliche Modernisierung der Wahlordnung?
Für den ein oder anderen Wahlvorstand, der bislang nur auf Verlangen der Beschäftigten die Briefwahlunterlagen zugesandt hatte, ist hiermit sicherlich ein gewisser Mehraufwand bei der Durchführung der Wahl verbunden. Aber dieser Mehraufwand ist mehr als gerechtfertigt. Die großzügige Möglichkeit der Briefwahl wird zu einer höheren Wahlbeteiligung führen – und die ist enorm wichtig. Das gilt für den Betriebsrat ohnehin, aber in besonderem Maße auch für den Sprecherausschuss.
Inwiefern?
Der Sprecherausschuss ist das Vertretungsorgan der leitenden Angestellten. Er ist der Verhandlungspartner des Arbeitgebers, wenn es um die Interessen und die Rechte der Leitenden geht. Die leitenden Angestellten entscheiden mit ihrer Stimme, wer in den nächsten vier Jahren ihre Interessen im Sprecherausschuss vertritt. Die Arbeitgeber beobachten genau, wie viele Leitende sich an der Wahl beteiligt haben. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto mehr stehen die leitenden Angestellten hinter „ihrem Sprecherausschuss“. Somit wird die Grundlage für einen starken Sprecherausschuss und eine erfolgreiche Sprecherausschussarbeit geschaffen. Leitende Angestellte sollten daher unbedingt an der Wahl teilnehmen.
Welche Bedeutung hat die Wahl für die einzelnen Leitenden, was kann der Sprecherausschuss für sie tun?
Der Sprecherausschuss vertritt die kollektiven und individuellen Interessen der Leitenden. Kollektiv regelt er durch Richtlinien und Vereinbarungen die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Beispiele hierfür sind Sprecherausschussvereinbarungen zu Vergütungsgrundsätzen oder Bonussystemen sowie Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Individuell ist der Sprecherausschuss Ansprechpartner für die einzelnen leitenden Angestellten, wenn es um Unterstützung zu einer persönlichen Fragestellung oder einem Problem mit dem Arbeitgeber geht. Auf die Erfahrungen und Unterstützung des Sprecherausschusses können alle leitenden Angestellten zurückgreifen.
Wie sehen Sie das Verhältnis des Sprecherausschusses zur Unternehmensführung?
Anders als der Betriebsrat hat der Sprecherausschuss keine Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Mitwirkungsrechte. Diese Unterschiedlichkeit erfordert eine andere Verhandlungskultur mit der Unternehmensleitung. Wichtig sind starke, überzeugende Sachargumente und eine hohe Legitimation des Sprecherausschusses. Die Arbeitgeber beobachten sehr genau, welche Rückendeckung der Sprecherausschuss von den Wahlberechtigten erfährt. Ein vertrauensvoller Umgang miteinander ist wichtig. Die meisten Unternehmen haben erkannt, dass die Sprecherausschüsse konstruktiv die Interessen der Leitenden vertreten und wichtige Beiträge zu Unternehmensentscheidungen liefern können.
Wie unterstützt der VAA die Sprecherausschüsse?
In einer Broschüre „Sprecherausschusswahlen 2022“ haben wir anschaulich zusammengestellt, welche Aufgaben ein Sprecherausschuss hat und wie er die Leitenden unterstützt. Für die Wahlvorstände, welche die Wahl organisieren, steht mit dem Onlinetool www.spa-wahlen.de eine moderne Software zur Verfügung. Jeder einzelne Schritt bei der Wahl wird erläutert – hierbei werden Mustertexte zur Verfügung gestellt. Zugleich enthält die Software einen individuellen Fristenkalender, damit man alle Termine im Wahlverfahren vor Augen hat. Sowohl für die Sprecherausschusswahlen als auch für die Betriebsratswahlen gilt, dass der VAA bei allen Fragestellungen im Wahlverfahren für eine kompetente Beratung zur Verfügung steht.
Die vollständige Fassung des Interviews erscheint in der Februarausgabe des VAA Magazins.
Christian Lange ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der VAA Geschäftsstelle in Köln.
