Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: zwischen Aufbruch und Enttäuschung

Dabei gehört zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft das Ziel, die Sozialbeiträge für Unternehmen und Beschäftigte wieder unter 40 Prozent des Bruttolohns zu drücken. 

Zu einer Politik der Ausgabenbegrenzung, die Beitrags- und Steuerzahlern Entlastung bringen könnte, haben Union und SPD sich auch auf anderen Feldern nicht durchgerungen. Zum Bürgergeld sind einige Änderungen verabredet, die stärker zum Arbeiten anhalten sollen. Aber selbst Einsparungen von sechs Milliarden Euro im Jahr reichen nicht aus, um die Mehrkosten der von den Neukoalitionären jetzt neu vereinbarten Rentenerhöhungen aufzufangen. Die Erweiterung der Mütterrente für Frauen mit Kindern steigert die jährlichen Rentenausgaben um fast fünf Milliarden Euro. In der Finanzpolitik schieben Union und SPD die größten Projekte in die Zukunft. Wann die Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen kommt, scheint noch nicht klar zu sein. Eine Einkommensgrenze, bis zu der diese Entlastungszusage gelten soll, wird nicht genannt. Auch Kapitalgesellschaften müssen sich gedulden, bis die versprochene Senkung der Körperschaftsteuer beginnt, aber wenigstens wird ein Termin genannt: Anfang 2028. Vorher gibt es einen „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent. 

Auch wenn in diesem Koalitionsvertrag einige Fragen offenbleiben, so sendet er doch ein optimistisches Signal an die Welt. Die Zeichen der Zeit sind zum großen Teil erkannt, an guten Absichten fehlt es nicht. Gemessen jedoch wird die neue Regierung an Taten. Maßstab für ihren Erfolg kann aus Sicht der chemisch-pharmazeutischen Industrie nur die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sein. Nur so wird eine starke Industrie unternehmerischen Erfolg, Beschäftigung und sozialen Frieden garantieren können.

Dr. Birgit Schwab
1. Vorsitzende des VAA

Dr. Birgit Schwab

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