Mit dem Taxi zur Arbeit – nur Entfernungspauschale absetzbar

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Ein Arbeitnehmer, der die Wege zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte mit einem „öffentlichen“ Taxi zurücklegt, kann seine Aufwendungen daher nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen (BFH-Urteil vom 9. Juni 2022, Aktenzeichen: VI R 26/20).

Aktuelles zur Entfernungspauschale

Im oben dargestellten Fall ging es um Werbungskosten für die Jahre 2016 und 2017. Seither gab es wichtige Änderungen zur Höhe der Entfernungspauschale. So wurde die eigentlich erst zum 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) vorgezogen und beträgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 nunmehr 38 Cent pro Entfernungskilometer. Für Steuerpflichtige, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt, wird die Anhebung der Entfernungspauschale ebenfalls vorgezogen und gilt bereits ab dem Jahr 2022. Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt über § 101 Einkommensteuergesetz (EStG) auch auf die Mobilitätsprämie.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe März 2024

Ältere Ausgaben: