LAG Köln: Kündigung nach Verbrennen von Euro-Paletten bei Osterfeuer unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Produktionsleiters, der drei Euro-Paletten aus dem Betrieb seines Arbeitgebers für ein Osterfeuer auf einem Sportplatz verbringen und verbrennen ließ, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Für eine fristlose Kündigung sei der Wert der Paletten zu gering, zudem zeige die Tat zu wenig kriminelle Energie und sei nicht heimlich genug begangen worden.

Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass es sich um die erste Pflichtverletzung dieser Art durch den Arbeitnehmer gehandelt habe und sich der Schaden auf unter 50 Euro belaufe. Es gehe nicht um die Mitnahme von Produkten, Geld, Wertgegenständen oder werthaltigen Produktionsmitteln des Arbeitgebers, sondern um die Mitnahme von Transporthilfsmitteln, die üblicherweise in einem Pfandsystem zirkulieren, bis sie so beschädigt sind, dass sie entsorgt werden müssen. Zudem habe der Betriebsleiter die Paletten nicht heimlich, sondern am helllichten Tag vor Zeugen durch seine Frau mit dem Auto abtransportieren lassen. Im Ergebnis reduziert sich der Sachverhalt aus Sicht des LAGs darauf, dass ein Arbeitgeber einen verdienten langjährigen Beschäftigten ohne vorherige Abmahnung fristlos aus dem Arbeitsverhältnis entfernt wissen will, weil er Verpackungen bei einem Osterfeuer verbrannt hat. Diesem Fehlverhalten hätte aus Sicht der Richter mit einer Abmahnung erfolgversprechend begegnet werden können. Für eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei der Wert der Paletten zu gering, zudem zeige die Tat zu wenig kriminelle Energie und sei nicht heimlich genug begangen worden. Somit sei die Kündigung unwirksam. 

VAA-Praxistipp

Das LAG Köln hat in seinem Urteil klar betont, dass die unerlaubte Mitnahme von Gegenständen aus dem Betrieb des Arbeitgebers und insbesondere deren anschließende Vernichtung durchaus einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann. Ob eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aufgrund einer solchen Pflichtverletzung verhältnismäßig und somit wirksam ist, muss allerdings anhand einer Interessenabwägung festgestellt werden.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: