Kein Anspruch auf mobile Arbeit im Ausland
Durch eine Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland treffen den Arbeitgeber steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen. Daher ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf mobiles Arbeiten im Ausland ablehnt. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden.
Eine Arbeitnehmerin, die ihre Arbeitsleistung infolge der Coronapandemie aus dem Homeoffice in München erbrachte, wollte für einen Monat von der Wohnung ihres Lebensgefährten in der Schweiz aus arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte dies ab, die Arbeitnehmerin klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht München gab dem Arbeitgeber recht und wies die beantragte Genehmigung der mobilen Auslandsarbeit zurück (Urteil vom 27. August 2021, Aktenzeichen: 12 Ga 62/21). Die Arbeitsrichter verwiesen darauf, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Da keine entsprechende Festlegung der Arbeitsbedingungen vorlag, durfte der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessensspielsraums der Arbeitnehmerin die Arbeit aus dem Ausland untersagen.
Denn wenn Mitarbeiter nicht nur gelegentlich und für kurze Zeit im Ausland tätig seien, löse dies rechtlichen Klärungsbedarf in Spezialmaterien aus, die sich nach ausländischem und internationalem Recht richten, so das Arbeitsgericht. Es sei ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber sich entscheide, die damit verbundenen erheblichen Kosten für Gutachten oder die Einholung rechtsverbindlicher Auskünfte nicht tragen zu wollen.
VAA-Praxistipp
Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit von einem ausländischen Homeoffice aus erbringen möchten, sollten mit ihrem Arbeitgeber eine ausdrückliche Vereinbarung dazu treffen. Zudem sollte geprüft werden, ob durch die Tätigkeit aus dem Ausland steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen.