Kein Anspruch auf mobile Arbeit im Ausland

Durch eine Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland treffen den Arbeitgeber steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen. Daher ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf mobiles Arbeiten im Ausland ablehnt. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden.

Denn wenn Mitarbeiter nicht nur gelegentlich und für kurze Zeit im Ausland tätig seien, löse dies rechtlichen Klärungsbedarf in Spezialmaterien aus, die sich nach ausländischem und internationalem Recht richten, so das Arbeitsgericht. Es sei ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber sich entscheide, die damit verbundenen erheblichen Kosten für Gutachten oder die Einholung rechtsverbindlicher Auskünfte nicht tragen zu wollen.

VAA-Praxistipp

Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit von einem ausländischen Homeoffice aus erbringen möchten, sollten mit ihrem Arbeitgeber eine ausdrückliche Vereinbarung dazu treffen. Zudem sollte geprüft werden, ob durch die Tätigkeit aus dem Ausland steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: