Steuerbescheid: Die wichtigsten Punkte als Checkliste
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.
Es gibt spannendere Texte als den Steuerbescheid, so viel ist sicher. Trotzdem sollte man ihn ganz genau lesen – auch wenn es schwerfällt und nach viel Arbeit aussieht. Am Ende können ein paar Euro mehr an Erstattung dabei herausspringen:
• Stimmen die allgemeinen Angaben zur eigenen Person und zum Ehepartner? Ist die Kirchenzugehörigkeit richtig vermerkt?
• Bei Kirchenaustritt während des Jahres: Stimmt die Berechnung der Kirchensteuer?
• Sind die während des Jahres geleisteten Vorauszahlungen (zum Beispiel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung; Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer laut Steuerbescheinigung der Bank) berücksichtigt?
• Steht im Steuerbescheid die richtige Bankverbindung für die Erstattung?
• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Stimmt der Bruttoarbeitslohn?
• Werbungskosten: Hat das Finanzamt alles berücksichtigt, was geltend gemacht wurde, oder hat es Kosten gestrichen? Sind nicht anerkannte Werbungskosten in den Erläuterungen zum Steuerbescheid genannt?
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, selbstständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb: Stimmen die Beträge bei den Einnahmen und Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben?
• Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer und andere Sonderausgaben: Hat das Finanzamt sie anerkannt? Wurden alle infrage kommenden Pausch- und Freibeträge angesetzt? Sind die nicht berücksichtigten Sonderausgaben in den Erläuterungen zum Steuerbescheid erwähnt?
• Riester-Rente: Wurde der Sonderausgabenabzug mit der Anlage AV beantragt? Wenn nicht, kann dies mit dem Einspruch nachgeholt werden.
• Wurden Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, behinderungsbedingte Aufwendungen und andere außergewöhnliche Belastungen anerkannt? Hat das Finanzamt die zumutbare Belastung richtig berechnet? Wurden alle infrage kommenden Pausch- und Freibeträge (zum Beispiel Behinderten-Pauschbetrag) berücksichtigt? Sind die nicht berücksichtigten außergewöhnlichen Belastungen im Steuerbescheid genannt?
• Hat das Finanzamt bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder einer anderen steuerfreien Leistung den richtigen Betrag berücksichtigt? Stimmt der besondere Steuersatz für den Progressionsvorbehalt? Im Steuerbescheid steht dann bei der Berechnung der Steuer zum Beispiel der Hinweis: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 22,7650 % ...".
• Abfindungen, Nachzahlung von Arbeitslohn für mehrere Jahre, Rentennachzahlungen usw.: Hat das Finanzamt die Fünftelregelung angewendet? Im Steuerbescheid heißt es bei der Berechnung der Steuer dann zum Beispiel: "Im zu versteuernden Einkommen sind Einkünfte enthalten, die nach § 34 EStG begünstigt sind."
• Gibt es automatische Günstigerprüfungen, zum Beispiel bei den Vorsorgeaufwendungen, beim Kinderfreibetrag oder bei der Riester-Rente? Schon eine geringe Abweichung bei der Berechnung kann dazu führen, dass die Günstigerprüfung zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, zum Beispiel wenn das Finanzamt die Beträge anders rundet oder wenn Werbungskosten nicht anerkannt werden. Nicht alle Günstigerprüfungen sind auf den ersten Blick erkennbar. Hier lohnt sich der Blick in die Erläuterungen.
• Ist der Steuerbescheid in den wichtigen Punkten vorläufig? Steht der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?
• Hilfen in Haus und Garten, Handwerkerleistungen: Wurde die Förderung gewährt?
• Kindergeld und Freibeträge für Kinder, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag und andere Steuervorteile für Eltern: Hat das Finanzamt alles korrekt angesetzt? Ist die richtige Anzahl der Kinder berücksichtigt?
• Verluste: Hat das Finanzamt den Rücktrag gemäß Antrag begrenzt? Hat es einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?
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