Steuererklärung: Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Kann man beim Finanzamt nach dem Stand der Bearbeitung fragen?

Wer nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, kann beim zuständigen Finanzamt nachfragen, wann damit zu rechnen ist. Wurde die Steuererklärung per Elster abgegeben, geht es schneller: Die Finanzverwaltung bearbeitet die elektronischen Steuererklärungen vorrangig vor Papiersteuererklärungen. Man erhält also auch den Steuerbescheid und die Steuererstattung schneller.

Steuerbescheid fehlt: Untätigkeitseinspruch nach sechs Monaten

Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate ohne Tätigkeit des Finanzamts, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legt man beim zuständigen Finanzamt ein (§ 347 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung – AO). Bevor ein Untätigkeitseinspruch eingelegt, sollten man vorher beim Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn sich auch dann nichts tut, sollten man den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.

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Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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