Steuererklärung: Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Es passiert oft: Die Steuererklärung ist schon lange abgegeben, ergänzende Unterlagen sind nachgereicht, aber vom Finanzamt kommt nichts und der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was kann man tun? Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt die Steuererklärung bearbeiten muss. Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn eine vollständige Steuererklärung abgegeben wurde und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet sind, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen – mal geht es schneller, mal dauert es länger.
Die Bearbeitung der Steuererklärung kann zum Beispiel länger dauern, wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder allgemein überlastet ist. Das ist zurzeit häufig der Fall, weil noch immer Grundsteuererklärungen abgearbeitet werden müssen und die Schlussabrechnung über Coronahilfen für Selbstständige ebenfalls noch andauert. All das stapelt sich bei den Finanzämtern. Wenn dann noch jemand krank wird, verzögert sich die Bearbeitung noch mehr: Auch die Finanzämter leiden unter dem Fachkräftemangel und haben oft seit Jahren unbesetzte Stellen, für die sie keine Mitarbeiter finden.
Dieses Jahr kam erschwerend hinzu, dass sich die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes so lange hinzog. Darin sind einige Dinge geregelt, die sich auf die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2023 auswirken. Vor der Verabschiedung dieser Regelungen konnte mit der Bearbeitung nicht begonnen werden.
Kann man beim Finanzamt nach dem Stand der Bearbeitung fragen?
Wer nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, kann beim zuständigen Finanzamt nachfragen, wann damit zu rechnen ist. Wurde die Steuererklärung per Elster abgegeben, geht es schneller: Die Finanzverwaltung bearbeitet die elektronischen Steuererklärungen vorrangig vor Papiersteuererklärungen. Man erhält also auch den Steuerbescheid und die Steuererstattung schneller.
Steuerbescheid fehlt: Untätigkeitseinspruch nach sechs Monaten
Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate ohne Tätigkeit des Finanzamts, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legt man beim zuständigen Finanzamt ein (§ 347 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung – AO). Bevor ein Untätigkeitseinspruch eingelegt, sollten man vorher beim Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn sich auch dann nichts tut, sollten man den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.