Hausverkauf an Ex-Partner bei Scheidung kann steuerpflichtig sein

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Zum Verhängnis wurde dem Mann dabei sein Auszug im Jahr 2015: Der Verkauf einer Immobilie ist dann nicht steuerbar, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte, so der BFH, nutze das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist und nur noch sein geschiedener Ehegatte und das gemeinsame Kind weiterhin dort wohnen.

Die Drohung der Ehefrau, das Haus zu versteigern, hatte auf die Entscheidung keinen Einfluss. Sie hatte zwar ihren Ex-Partner erheblich unter Druck gesetzt, letztlich hatte dieser aber seinen Anteil an dem Einfamilienhaus an seine geschiedene Frau freiwillig veräußert. Daher konnten die Richter keine Zwangslage erkennen, die das Vorliegen eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts ausschließt. Eine solche Zwangslage liegt zum Beispiel vor, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung enteignet oder zwangsversteigert wird (BFH-Urteil vom 14. Februar 2023, Aktenzeichen: IX R 11/21).

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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