Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Das Finanzamt lehnte die beantragte Steuerermäßigung jedoch ab mit der Begründung, die Dienstleistung sei außerhalb der Grundstücksgrenzen und damit nicht innerhalb des Haushalts erbracht worden. Soweit Dienstleistungen (zum B eispiel Straßen- und Gehwegreinigung sowie Winterdienst) auf öffentlichem Gelände durchgeführt würden, seien sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 20. März 2014, Aktenzeichen: VI R 55/12). Dem widersprach der BFH. Die Richter erklärten, der Begriff im Haushalt sei nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen. Daher würden die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a EStG nicht ausnahmslos – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.

Nach diesem Urteil genügt es also, wenn eine Dienstleistung für den Haushalt und zu dessen Nutzen erbracht wird. 2016 hat sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen. Voraussetzung bleibt aber trotzdem, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Dies ist bei einem Eigentümer oder Mieter, der zur Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg beziehungsweise der Straße verpflichtet ist, der Fall.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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