Steuererklärung: Spenden von der Steuer absetzen

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen,
  • Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen,
  • Spenden bis 300 Euro an eine staatliche Behörde,
  • Spenden bis 300 Euro an eine politische Partei.

Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.

Spendennachweis bei Onlinespenden und Onlinebanking

Statt Name und Kontonummer genügt hier auch ein Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers. Betrag, Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung müssen aber aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sein. So erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis nun auch für Zahlungen über das Onlinebezahlsystem PayPal an. Als Buchungsbestätigung genügen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.

Bei Kleinspenden bis 300 Euro ist Bedingung für die Vereinfachungsregelung, dass neben dem Bareinzahlungsbeleg beziehungsweise der Buchungsbestätigung zusätzlich auf einem Beleg der Empfängerorganisation

  • Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerfreistellung der Organisation gemacht werden und
  • angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Diese Angaben können als Beleg für das Finanzamt zum Beispiel auf der Durchschrift des Überweisungsträgers oder auf einem dem Überweisungsträger anhängenden Abschnitt stehen.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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