Doppelte Haushaltsführung: keine Werbungskosten für vom Ehepartner gezahlte Zweitwohnung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steuer.

2. Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt

  • Wird am Hauptwohnsitz ein eigener Hausstand geführt (nicht nur ein Zimmer)?
  • Lebensmittelpunkt bleibt am Hauptwohnsitz (Familie, soziale Bindungen).

3. Zweitwohnung am Beschäftigungsort

  • Wohnung muss tatsächlich genutzt werden.
  • Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort rechtfertigt zweite Wohnung.

4. Eigene Kosten tragen

  • Mietvertrag oder Eigentum auf eigenen Namen.
  • Zahlungen müssen aus eigenen Mitteln erfolgen (keine Drittaufwendungen).

5. Nachweise sammeln

  • Mietvertrag, Zahlungsbelege, Nebenkostenabrechnungen.
  • Belege für Heimfahrten (zum Beispiel Tankquittungen, Fahrkarten).

6. Kostenobergrenze beachten

  • Unterkunftskosten maximal 1.000 Euro pro Monat (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz).

7. Weitere abziehbare Kosten

  • Heimfahrten (wöchentlich).
  • Mehraufwendungen für Verpflegung (nur für die ersten drei Monate).
  • Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände.

8. Keine Abzugsfähigkeit bei Drittaufwand

  • Kosten, die ausschließlich vom Ehepartner oder Dritten getragen werden, sind nicht abziehbar.

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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