Pensionskassenrenten: BAG gibt VAA-Mitgliedern recht

Arbeitgeber müssen die Leistungsherabsetzung der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft ausgleichen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende September in sieben Urteilen nochmals bestätigt. Im Ergebnis wurden die Arbeitgeber außerdem zur Anpassung

Dem hat das BAG aber eine Absage erteilt. Inhalt der Zusage ist die gesamte Leistung der Pensionskasse – so, wie sie sich aus den allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen ergibt. Dazu gehörten in den entschiedenen Fällen auch die unbefristeten Gewinnanteile, die in früherer Zeit alle drei Jahre dem Anwartschaftskonto der Versicherten wie Zinsen gutgeschrieben worden waren. Leider konnte die Pensionskasse diese Zusagen aber ab dem Jahr 2003 nicht erfüllen, sodass die unmittelbare Haftung des Arbeitgebers eintritt.

VAA Newsletter: Was hat das BAG denn bezüglich der Anpassungen nach § 16 BetrAVG entschieden? Müssen Arbeitgeber die Pensionskassenrente nicht ohnehin anpassen?

Axler: Dies war nur bis zum Rentenreformgesetz 1999 richtig. Pensionskassenrenten, die ab dem 1. Januar 1999 beginnen, müssen nur noch dann vom Arbeitgeber angepasst werden, wenn die besonderen Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht erfüllt sind.

VAA Newsletter: Was genau ist darin geregelt?

Axler: Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber ausnahmsweise von seiner Verpflichtung zur Anpassung der Pensionskassenrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG befreit ist, wenn die Pensionskasse ab Rentenbeginn alle Überschüsse zur Steigerung der laufenden Leistungen der Rentner verwendet. Zusätzlich darf auch ein bestimmter gesetzlich festgelegter Höchstsatz für den Garantiezins nicht überschritten werden. Diese besonderen Voraussetzungen waren aber im Falle der PKDW nicht erfüllt. Daher hat das BAG in den Revisionsverfahren am 30. September 2014 entschieden, dass der Arbeitgeber selbst zur Anpassung der Pensionskassenrenten verpflichtet war.

Das vollständige Interview mit Dr. Ingebog Axler ist in der Dezember-Ausgabe des <link http: www.vaa.de presse publikationen magazin external-link-new-window external link in new>VAA Magazins erschienen.

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