Wegen schwerer Krise in der Chemie: Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Beschäftigte bleiben unverändert

Aufgrund der existenziellen Krise in der Chemieindustrie gelten die 2024 ausgehandelten Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte in der Branche im Jahr 2025 unverändert weiter. Darauf haben sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) nach mehreren intensiven Gesprächsrunden verständigt.

In ihren Tarifverhandlungen haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Format zum Thema „Führung in der Transformation“ entwickelt. Ziel ist eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung, in der die gemeinsame Verantwortung für den Standort, die Wertschätzung für die Führungskräfte sowie Herausforderungen und Chancen der Transformation im Mittelpunkt stehen.

„Es gilt, weitere Gespräche über die Verbesserung der AT-Arbeitsbedingungen zu führen und konkrete Schritte zur Umsetzung in den Unternehmen auszuarbeiten“, so Stephan Gilow. „Denn trotz der kritischen Situation befinden sich die Unternehmen mittelfristig im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Krise und Fachkräftemangel schließen sich nicht aus: Neben dem Stellenabbau an vielen Standorten haben Unternehmen parallel immer mehr Schwierigkeiten, vakante Schlüsselpositionen auf zahlreichen Ebenen adäquat zu besetzen.“ Hier seien die Arbeitgeber in der Pflicht, für attraktivere Arbeitsbedingungen im AT-Bereich zu sorgen. „Gute Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitsmodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Karriere sind knallharte Wettbewerbsfaktoren, die Unternehmen auch und gerade in der Krise nicht vernachlässigen dürfen.“ 

Voraussichtlich im Frühsommer nächsten Jahres, wenn Informationen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung vorliegen, werden die tariflichen Mindestjahresbezüge für das Jahr 2026 festgelegt. Bis zum Abschluss der nächsten Tarifverhandlungen zwischen BAVC und VAA gelten die bisherigen Mindestjahresbezüge weiter.

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