Steuerbescheid: elektronische Bekanntgabe wird Standard
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Finanzverwaltung Einkommensteuerbescheide grundsätzlich elektronisch bereit. Betroffen sind bereits Bescheide zur Steuererklärung 2025, die im Jahr 2026 ergehen. Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe („Digitaler Verwaltungsakt“, kurz: DIVA).
Was ändert sich ab 2026 beim Steuerbescheid?
- Widerspruch statt Einwilligung: Bis 31. Dezember 2025 war für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 1. Januar 2026 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte ELSTER-Nutzerinnen und -Nutzer, welche die Erklärung elektronisch übermitteln – sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
- Wirkung des Widerspruchs: Die Teilnahme am elektronischen Verfahren erfolgt automatisch. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für künftige Bescheide. Der Widerspruch wird im ELSTER-Konto (nicht in der Steuersoftware) im Bereich „Formulare & Leistungen → Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ verwaltet.
- Abruf und Hinweis: Nach Bereitstellung im ELSTER-Postfach kann der PDF-Bescheid über „Mein ELSTER“ oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert über die Bereitstellung (ohne personenbezogene Inhalte).
- Gleichwertigkeit mit Papier: Der digitale Steuerbescheid (PDF) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist! Regelmäßige Postfachkontrollen werden dadurch noch wichtiger.
Wichtig: Bescheid vs. Bescheiddaten: Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die „Abholung von Bescheiddaten“ – ein rein informativer Zahlenabgleich zur automatisierten Prüfung auf Abweichungen in der Software. Die Bescheiddaten ersetzten keinen Bescheid.
Welche Vorteile oder Risiken bestehen beim elektronischen Steuerbescheid?
Vorteile
- Schnellere Verfügbarkeit des Bescheids im ELSTER-Postfach
- Medienbruchfreie Zustellung und digitale Archivierung
- Automatisierter Abgleich von Bescheiddaten in der Steuersoftware
Risiken und To-dos
- Fristenrisiko bei seltenem Postfachabruf: Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung!
- Zugangsrisiko bei abgelaufenem Zertifikat oder verlorenen Zugangsdaten: rechtzeitige Zertifikatsverlängerung und Sicherung der Zugangsdaten erforderlich
Checkliste zur Umstellung 2025/2026
- ELSTER-Zugang prüfen (Zertifikatsgültigkeit, Postfachzugang sicherstellen).
- Benachrichtigungen aktivieren, um neue Bescheide zeitnah zu bemerken.
- Opt-out prüfen: Einstellung zur elektronischen Bekanntgabe und gegebenenfalls Widerspruch setzen.
- Archivierung einrichten: PDF-Bescheide speichern, Bescheiddatenabgleich nutzen.
Antworten auf häufige Fragen und weitere Hinweise sind auf der FAQ-Seite „Steuerbescheid nur noch digital: Der neue ELSTER-Steuerbescheid im Überblick“ zusammengestellt.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.









