Doppelte Haushaltsführung: Neues zur Obergrenze von 1.000 Euro

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • Die beim Einzug in die Zweitwohnung angefallenen Kosten für Tische, Stühle, Bett, Schränke (nur die Jahres-AfA), Lampen, Gardinen, Besteck, Geschirr et cetera gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Zweitunterkunft. Es handelt sich vielmehr um sonstige Kosten der doppelten Haushaltsführung, die zusätzlich absetzbar sind, wenn die Jahreskosten für die reine Unterkunftsnutzung die Jahresgrenze von 12.000 Euro überschreiten. Wurde eine (teil-)möblierte Wohnung am Arbeitsort angemietet, ist der auf die Möblierung entfallende Mietanteil, der gegebenenfalls zu schätzen ist, als Einrichtungskosten ohne Begrenzung abziehbar.

Wer profitiert von diesem Urteil?

Das Urteil wirkt sich in der Regel im Einzugsjahr positiv aus, da dann die Einrichtung und Ausstattung für die Zweitwohnung gekauft werden. Bei Begründung der doppelten Haushaltsführung mitten im Jahr verringert sich die Jahresgrenze von 12.000 Euro um 1.000 Euro für jeden Monat vor Mietbeginn beziehungsweise Eigentumsübergang.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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