Krank nach Streit: LAG Köln kippt Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AU-Bescheinigung

Fehlende Arbeitsmotivation und Rückgabe von Arbeitsmaterialien können Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit erwecken. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

In nächster Instanz hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass der Beweiswert der vorgelegten ärztlichen Krankschreibung erschüttert war und der Arbeitgeber nicht zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet war (Urteil vom 3. Juni 2025, Aktenzeichen: 7 SLa 54/25). Aus Sicht des LAG habe die Rückgabe der Ausrüstung gezeigt, dass der Fahrer nicht mehr arbeiten wollte. Selbst wenn er zur Rückgabe aufgefordert worden wäre, habe er mit einer Kündigung gerechnet und sich zeitgleich krankgemeldet – dieses Zusammentreffen erschüttere den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach Erschütterung des Beweiswerts hätte der Arbeitnehmer seine Beschwerden konkret schildern und behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden müssen. Da er dies nicht tat, wurde angenommen, dass keine echte Arbeitsunfähigkeit bestand.

VAA Praxistipp: 

Wer trotz AU-Bescheinigung den Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit aufkommen lässt, muss im Streitfall konkret seine Beschwerden darlegen, sonst verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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