Zusatzkrankenversicherung: Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Das Finanzgericht folgte seiner Argumentation und erklärte die Lohnsteuernachforderung für rechtswidrig. Es bezog sich auf die neuere Rechtsprechung des BFH, nach der steuerfreie Sachbezüge vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer nur die Sache selbst beanspruchen kann (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. März 2017, Aktenzeichen: 1 K 215/16). Ob der Arbeitnehmer den Versicherungsschutz unmittelbar vom Arbeitgeber erhält oder von einem Dritten auf Kosten des Arbeitgebers, sei unerheblich. Die Steuerfreiheit setze nur voraus, dass der Zuschuss nicht höher ist als der gezahlte Beitrag des Arbeitnehmers.

Die Entscheidung liegt nun beim BFH. Bei einem vergleichbaren Sachverhalt sollten Betroffene sich auf das bei ihm anhängige Revisionsverfahren beziehen und das Ruhen des Verfahrens beantragen (Aktenzeichen des BFH: VI R 16/17). Der Arbeitgeber hat unserer Meinung nach gute Chancen, sich durchzusetzen.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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