BAG: befristeter Arbeitsvertrag endet trotz Betriebsratsmitgliedschaft

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Diese Rechtsauffassung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Sommer mit seinem Urteil bestätigt (Urteil vom 18. Juni 2025, Aktenzeichen: 7 AZR 50/24). 

VAA Praxistipp: 

Das BAG hat mit seiner Entscheidung seine bisherige Linie bestätigt: Die bloße Wahl in den Betriebsrat führt nicht automatisch zu einer Entfristung. Ein Schutz besteht nur, wenn nachweisbar ist, dass die Betriebsratstätigkeit der Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses war. Wer befristet angestellt ist und in den Betriebsrat gewählt wird, sollte sich frühzeitig über seine Perspektiven im Betrieb informieren. Falls der Eindruck entsteht, dass eine Verlängerung oder Entfristung nur wegen der Betriebsratstätigkeit verweigert wird, ist es entscheidend, Belege zu sammeln und rechtliche Unterstützung einzuholen.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe Dezember 2025

Ältere Ausgaben: