Arbeitszimmer: Kann man eine Klimaanlage bei der Steuer absetzen?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • Wenn eine Klimaanlage nachträglich eingebaut und separat aktiviert ist, kann unter Umständen auch eine eigenständige Abschreibung möglich sein, zum Beispiel bei rechtlicher Abgrenzung als separates Wirtschaftsgut.
  • Klimageräte, die nicht fest installiert sind, können sofort oder über eine kürzere Abschreibungsdauer abgeschrieben werden, zum Beispiel fünf bis 13 Jahre, abhängig von Herstellergarantie und Nutzung. Bei Anschaffungskosten unter 800 Euro netto ist sogar eine Sofortabschreibung möglich: Die Werbungskosten oder Betriebsausgaben können also sofort in vollem Umfang bei der Steuer abgezogen werden.
  • Bei gemischt genutzten Räumen, zum Beispiel beim Arbeitszimmer in der Wohnung, ist eine anteilige Abschreibung vorgeschrieben.

Kein anerkanntes Arbeitszimmer

Ist das Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt oder wird das Arbeitszimmer auch zu viel privat genutzt, kann die Klimaanlage nicht als Teil eines Arbeitszimmers abgesetzt werden. Auch wenn die Klimaanlage das ganze Haus kühlt und nicht nur das Arbeitszimmer, sind die Anschaffungskosten nicht absetzbar.

Tipp: Handwerkerleistungen für den Einbau der Klimaanlage können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Klimaanlage im Arbeitszimmer absetzen: Übersicht

  • Mit anerkanntem Arbeitszimmer: Klimaanlage und anteilige Betriebskosten sind absetzbar; fest verbaute und teure Geräte müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
  • Ohne anerkanntes Arbeitszimmer: Direkter Abzug der Klimaanlage ist nur eingeschränkt oder gar nicht möglich; Handwerkerleistungen können aber steuerlich berücksichtigt werden.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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