Arbeitszimmer: Kann man eine Klimaanlage bei der Steuer absetzen?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Eine Klimaanlage fürs Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gibt es dabei Unterschiede, je nachdem, ob es sich um ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer handelt oder nicht. Wird das Arbeitszimmer vom Finanzamt als solches anerkannt – also nahezu ausschließlich beruflich genutzt, mindestens 90 Prozent –, können die Kosten für die Klimaanlage als Teil der Ausstattung des Arbeitszimmers abgesetzt werden. Klimaanlagen gehören nicht zu den beruflichen Einrichtungsgegenständen wie Schreibtisch oder Bürostuhl, sondern zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Die Kosten für die Ausstattung teilen das „Schicksal“ der Arbeitszimmerkosten (§ 4 Absatz 5 Nr. 6b Einkommensteuergesetz):
- Bei einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer sind entweder die tatsächlich angefallenen Kosten mit entsprechenden Nachweisen in voller Höhe in der Steuererklärung absetzbar oder aber eine Jahrespauschale von 1.260 Euro.
- Wenn die Klimaanlage mehr als 800 Euro netto kostet, muss sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden (siehe unten).
- Betriebskosten wie Strom für die Klimaanlage können ebenfalls anteilig abgesetzt werden.
Voraussetzung: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und wird überwiegend beruflich genutzt.
Klimaanlage richtig abschreiben
Wie lange eine Klimaanlage abgeschrieben wird, hängt von der Art des Geräts ab – eine fest eingebaute Split-Klimaanlage wird steuerlich in der Regel anders abgeschrieben als mobile Klimaanlagen.vDie wichtigsten Unterschiede sind:
- Fest eingebaute Split-Klimaanlagen gelten meist als Bestandteil des Gebäudes. Deshalb erfolgt die Abschreibung normalerweise über die sogenannte Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung).
- Fest verbaute zentrale Klimasysteme sind Teil der Gebäudetechnik und werden über die Gebäude-AfA abgeschrieben.
- Bei der Gebäude-AfA wird die Anlage über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben, typischerweise über 30 bis 50 Jahre, was einem jährlichen Abschreibungssatz von etwa zwei bis drei Prozent entspricht.
- Wenn eine Klimaanlage nachträglich eingebaut und separat aktiviert ist, kann unter Umständen auch eine eigenständige Abschreibung möglich sein, zum Beispiel bei rechtlicher Abgrenzung als separates Wirtschaftsgut.
- Klimageräte, die nicht fest installiert sind, können sofort oder über eine kürzere Abschreibungsdauer abgeschrieben werden, zum Beispiel fünf bis 13 Jahre, abhängig von Herstellergarantie und Nutzung. Bei Anschaffungskosten unter 800 Euro netto ist sogar eine Sofortabschreibung möglich: Die Werbungskosten oder Betriebsausgaben können also sofort in vollem Umfang bei der Steuer abgezogen werden.
- Bei gemischt genutzten Räumen, zum Beispiel beim Arbeitszimmer in der Wohnung, ist eine anteilige Abschreibung vorgeschrieben.
Kein anerkanntes Arbeitszimmer
Ist das Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt oder wird das Arbeitszimmer auch zu viel privat genutzt, kann die Klimaanlage nicht als Teil eines Arbeitszimmers abgesetzt werden. Auch wenn die Klimaanlage das ganze Haus kühlt und nicht nur das Arbeitszimmer, sind die Anschaffungskosten nicht absetzbar.
Tipp: Handwerkerleistungen für den Einbau der Klimaanlage können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Klimaanlage im Arbeitszimmer absetzen: Übersicht
- Mit anerkanntem Arbeitszimmer: Klimaanlage und anteilige Betriebskosten sind absetzbar; fest verbaute und teure Geräte müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Ohne anerkanntes Arbeitszimmer: Direkter Abzug der Klimaanlage ist nur eingeschränkt oder gar nicht möglich; Handwerkerleistungen können aber steuerlich berücksichtigt werden.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.









