Firmenwagen: „Functions on demand“ richtig versteuern

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • Sonderausstattungsmerkmale, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung freigeschaltet sind, sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils mit den Werten anzusetzen, die sich aus der Preisliste des Herstellers ergeben.
  • Nachträglich hinzugebuchte oder freigeschaltete Sonderausstattung ist für den Bruttolistenpreis irrelevant und führt nicht zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der privaten PKW-Nutzung mit der Einprozentregelung.

Steuertipp: Für steuerliche Zwecke ist es sinnvoll, On-Demand-Funktionen nicht direkt mit der Anschaffung aktivieren zu lassen, sondern erst nachträglich freischalten zu lassen.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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