Firmenwagen: „Functions on demand“ richtig versteuern
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Unter „Functions on demand“ versteht man serienmäßig verbaute Sonderausstattung im Auto, die über ein Update bei Bedarf aktiviert wird, zum Beispiel Sitzheizung, Assistenzsysteme oder Navigationssystem. Wie werden diese Funktionen bei der Besteuerung nach der pauschalen Einprozentmethode berücksichtigt?
Die private Nutzung eines Betriebs-PKW wird nach folgender Formel berechnet:
Ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung × Anzahl der Monate der Privatnutzung
Der Betrag, der bei dieser Berechnung herauskommt, muss versteuert werden. In diese Berechnung fließt aber nur die Sonderausstattung ein, die im Zeitpunkt der Erstzulassung bereits vorhanden war! Das bedeutet:
- Sonderausstattungsmerkmale, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung freigeschaltet sind, sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils mit den Werten anzusetzen, die sich aus der Preisliste des Herstellers ergeben.
- Nachträglich hinzugebuchte oder freigeschaltete Sonderausstattung ist für den Bruttolistenpreis irrelevant und führt nicht zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der privaten PKW-Nutzung mit der Einprozentregelung.
Steuertipp: Für steuerliche Zwecke ist es sinnvoll, On-Demand-Funktionen nicht direkt mit der Anschaffung aktivieren zu lassen, sondern erst nachträglich freischalten zu lassen.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.