Steuertipp: Abgabefrist für die Steuererklärung 2022, 2023 und 2024

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • für den Besteuerungszeitraum 2023: Abgabe nicht innerhalb von 22 Monaten und
  • für den Besteuerungszeitraum 2024: Abgabe nicht innerhalb von 21 Monaten – 
  • jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt.

Wichtig: Wenn Steuerpflichtige die Frist nicht einhalten können, sollten sie in jedem Fall eine Fristverlängerung beantragen! Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt.

Steuerfrist bei „beratenen Steuerpflichtigen“

Wenn Steuerpflichtige die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, haben sie üblicherweise bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Die Steuererklärung für das Jahr 2021 müsste danach also am 28. Februar 2023 beim Finanzamt sein. Aber auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, werden die Abgabefristen verlängert.

Unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich danach folgende Abgabetermine:

  • für den Besteuerungszeitraum 2020: 31. August 2022,
  • für den Besteuerungszeitraum 2021: 31. August 2023,
  • für den Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024,
  • für den Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025 und
  • für den Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026.

Bei beratenen Steuerpflichtigen gelten erst ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wieder die „normalen“ Steuerfristen. In diesen Fällen heißt das: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die Steuererklärung für 2025 muss dem Finanzamt also spätestens am 1. März 2027 vorliegen, da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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