Vermietung über Airbnb: Finanzamt nicht unterschätzen

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

  • Wenn Sie nur ein Zimmer in Ihrer Wohnung untervermietet haben, müssen Sie natürlich auch die Quadratmeterzahl berücksichtigen – Sie können für die „Vermietungstage“ nicht Betriebskosten für die ganze Wohnung geltend machen.

So findet das Finanzamt Airbnb-Vermieter

Die Finanzbehörden in Deutschland können eine sogenannte Gruppenabfrage starten – und machen von dieser Möglichkeit auch rege Gebrauch. Bei Airbnb-Vermietungen bedeutet das konkret: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt ein Auskunftsersuchen an Irland und schickt dazu eine Gruppenanfrage nach Dublin, mit der die Namen der Airbnb-Anbieter angefordert werden. Diese werden dann an die deutschen Finanzbehörden weitergeleitet, die ihrerseits prüfen, ob die Vermieter ihre Einnahmen auch korrekt versteuert haben.

Aber Airbnb sitzt doch im Ausland?

Das schützt deutsche Airbnb-Vermieter nicht vor dem Fiskus: Hinsichtlich Ebay und Amazon wurde bereits gerichtlich geklärt, dass die Unternehmen Gruppenauskünfte zu inländischen Sachverhalten und Personen wahrheitsgemäß beantworten müssen, wenn es um im europäischen Ausland gespeicherten Daten geht. Für Airbnb gilt da nichts anderes.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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