Steuertipp: Auswirkung auf Zugangsfristen durch Änderung des Postgesetzes
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps (ehemals Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag) jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Am 13. Juni 2024 hat der Bundestag die Reform des Postgesetzes beschlossen, der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 zugestimmt. Damit bekommt die Deutsche Post künftig mehr Zeit für die Zustellung von Briefen. Das wirkt sich auch auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden aus. Bisher gilt, dass mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein müssen. Am übernächsten Werktag müssen 95 Prozent der Briefe zugestellt sein. Durch die Änderung des Postrechts wird festgelegt, dass erst am dritten Werktag nach dem Einwurf 95 Prozent der Briefe zugestellt werden müssen, am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein.
Dreitagesfrist beim Zugang von Verwaltungsakten wird zur Viertagesfrist
Für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten – dazu gehören auch Steuerbescheide – gilt nach der Abgabenordnung (AO) die sogenannte Dreitagesfiktion. Das bedeutet: Man geht davon aus, dass ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Absenden beim Steuerpflichtigen im Briefkasten liegt. Auch ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt gilt am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben.
Erst dann beginnt die Einspruchsfrist zu laufen. Da die Post künftig länger Zeit hat, einen Brief zuzustellen, werden auch die in § 122 und 122a AO geregelten Zugangsfristen angepasst.
Keine Bekanntgabe von Steuerbescheiden am Wochenende und an Feiertagen
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass nicht drei – nun vier – Werktage, sondern Kalendertage gezählt werden. Dann hätte man auch Samstag, Sonntage und Feiertage mitzählen müssen. Diese Idee wurde wieder verworfen. Fällt also das Ende der Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.
