Steuertipp: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steuer.

Hinweis: Seit Anfang 2022 sind Steuerbescheide zur Verrechenbarkeit von Aktienverlusten automatisch vorläufig: Das Bundesfinanzministerium hat zur Verrechenbarkeit von Aktienverlusten einen Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen, Anleger müssen dafür keinen Einspruch einlegen.

Urteil noch 2026?

Nach über fünf Jahren des Wartens scheint eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in greifbare Nähe zu rücken: Dieses Jahr soll über die eingeschränkte Verrechnung von Aktienverlusten mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen entschieden werden, berichtete das Handelsblatt am 8. April 2026. Das BVerfG hat inzwischen Stellungnahmen von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der Deutschen Kreditwirtschaft eingeholt. Beide Verbände argumentieren, dass die aktuelle Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt. Sie weisen darauf hin, dass die Einschränkung der Verlustverrechnung insbesondere private Anleger benachteiligt und deren Entscheidungsfreiheit einschränkt.

Ein weiterer Punkt betrifft das Risiko für den Staatshaushalt. Laut den Verbänden gibt es keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Erweiterung der Verrechnungsmöglichkeit und sogenannten qualifizierten Haushaltsrisiken. Privatpersonen machen nur einen geringen Teil der Aktionäre aus und die relevanten Steuerarten tragen wenig zum Gesamtsteueraufkommen bei. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippen, könnten betroffene Anleger rückwirkend Steuererstattungen erhalten – vorausgesetzt, sie haben eine Verlustbescheinigung bei ihrer Bank beantragt und diese ihrer Steuererklärung beigefügt. Allerdings dürften vor allem jüngere Steuerbescheide ab 2018 oder 2019 betroffen sein, da ältere Bescheide inzwischen bestandskräftig geworden sind und nicht mehr geändert werden können.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe Juni 2026

Ältere Ausgaben: