Elektronischer Steuerbescheid ab 2027: Widerspruch jetzt möglich

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steuer.

  • Automatische Umstellung, wenn nicht widersprochen wird: Bis 31. Dezember 2026 ist für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 1. Januar 2027 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte Elster-Nutzende, welche die Erklärung elektronisch übermitteln. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren erfolgt automatisch. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für künftige Bescheide.
  • Wann und wo kann man der elektronischen Bekanntgabe widersprechen? Der Widerspruch erfolgt im Elster-Konto im Bereich „Formulare & Leistungen → Elektronische Bekanntgabe verwalten“. Dort gibt es die Auswahlmöglichkeit „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“. Das funktioniert seit April 2026.

Hinweis

Bescheid vs. Bescheiddaten: Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die „Abholung von Bescheiddaten“ – ein rein informativer Zahlenabgleich zur automatisierten Prüfung auf Abweichungen in der Software. Die Bescheiddaten ersetzten keinen Bescheid.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.

Dr. Torsten Hahn

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