Elektronischer Steuerbescheid ab 2027: Widerspruch jetzt möglich
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steuer.
Ab 2027 bekommen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung über Elster abgegeben haben, ihren Steuerbescheid standardmäßig nur noch elektronisch zugestellt. Wer weiterhin den Steuerbescheid auf Papier erhalten möchte, kann jetzt den Antrag stellen – das geht tatsächlich ganz einfach.
Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das Elster-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe („Digitaler Verwaltungsakt“, kurz: DiVa).
Ab 2027 gilt beim Steuerbescheid:
- Abruf des elektronischen Steuerbescheids: Nach Bereitstellung im Elster-Postfach kann der PDF-Bescheid über „Mein Elster“ oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert über die Bereitstellung (ohne personenbezogene Inhalte). Wichtig: Der Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt!
- Gleichwertigkeit mit Papier: Der digitale Steuerbescheid (PDF) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im Elster-Postfach – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist! Regelmäßige Postfachkontrollen werden dadurch noch wichtiger.
- Automatische Umstellung, wenn nicht widersprochen wird: Bis 31. Dezember 2026 ist für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 1. Januar 2027 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte Elster-Nutzende, welche die Erklärung elektronisch übermitteln. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren erfolgt automatisch. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für künftige Bescheide.
- Wann und wo kann man der elektronischen Bekanntgabe widersprechen? Der Widerspruch erfolgt im Elster-Konto im Bereich „Formulare & Leistungen → Elektronische Bekanntgabe verwalten“. Dort gibt es die Auswahlmöglichkeit „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“. Das funktioniert seit April 2026.
Hinweis
Bescheid vs. Bescheiddaten: Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die „Abholung von Bescheiddaten“ – ein rein informativer Zahlenabgleich zur automatisierten Prüfung auf Abweichungen in der Software. Die Bescheiddaten ersetzten keinen Bescheid.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.









