Drei Wochen Urlaub am Stück? Arbeitgeber dürfen nicht pauschal ablehnen!

Eine generelle Zweiwochengrenze ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar. Das hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.

VAA-Praxistipp: 

Viele Unternehmen arbeiten mit informellen Grenzen oder Standardvorgaben für Urlaubszeiträume. Das LAG-Urteil aus Thüringen macht deutlich, dass solche pauschalen Beschränkungen rechtlich nicht genügen. Arbeitgeber müssen im Einzelfall prüfen und nachvollziehbar begründen, warum ein längerer zusammenhängender Urlaub ausnahmsweise nicht möglich sein soll. Wird ein längerer Urlaubsantrag abgelehnt, sollten Arbeitnehmer eine konkrete Begründung verlangen.

Wenn der Urlaub zeitnah bevorsteht, kann unter Umständen auch ein gerichtliches Eilverfahren in Betracht kommen, wie es im hier entschiedenen Fall angewendet wurde. Hintergrund ist, dass Urlaub nach Ablauf des gewünschten Zeitraums faktisch nicht mehr nachgeholt werden kann. Würde man Mitarbeitende auf ein langwieriges Hauptsacheverfahren verweisen, liefe der Urlaubsanspruch oft ins Leere. Deshalb kann in dringenden Fällen auch eine gerichtliche Eilentscheidung zulässig sein.

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