LAG Hessen: kein Antrag auf dauerhafte Teilzeit während einer Brückenteilzeit

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden: Während einer laufenden Brückenteilzeit kann kein Antrag auf dauerhafte Teilzeit für die Zeit danach gestellt werden.

Da die Arbeitnehmerin die Verlängerung noch während der Brückenteilzeit beantragt hatte, konnte sie keinen Anspruch auf weitere Verringerung ihrer Arbeitszeit geltend machen.   

VAA Praxistipp: 

Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten möchten, sollten gut planen, wann sie welchen Antrag stellen. Das LAG hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass mit der Formulierung „weitere Verringerung“ in § 9a Absatz 4 Satz 1 TzBfG nicht nur eine nochmalige Verringerung des bereits verminderten Umfangs der Arbeitszeit gemeint ist, sondern auch eine Verlängerung der Dauer einer Arbeitszeitverringerung über das Ende der Brückenteilzeit hinaus.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe Mai 2025

Ältere Ausgaben: