Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Warum gibt es die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer gibt es seit dem 1. Januar 2009. Mit ihr werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also zum Beispiel Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, mit einem Einkommensteuersatz von 25 Prozent versteuert, falls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt werden müssen, kommen diese noch dazu. Geschaffen wurde die Abgeltungsteuer von der damaligen Regierungskoalition aus SPD und Grünen mit dem Ziel, Deutschland als Finanzplatz attraktiver zu machen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Im Gegensatz zu heute existierten damals keine Möglichkeiten, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften sicherzustellen, die in Deutschland Steuerpflichtige im Ausland erzielten. Die Verminderung des Steuersatzes auf 25 Prozent sollte den Anlegern einen Anreiz geben, ihr Geld in Deutschland anzulegen und zu versteuern. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück brachte die Gesetzesintention mit dem Satz auf den Punkt: „Lieber 25 Prozent auf x als 42 Prozent auf nix.“

Außerdem sollte sich durch die Abgeltungsteuer eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für die Steuerpflichtigen ergeben. Seit dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer haben sich die Möglichkeiten der Finanzverwaltung, im Ausland befindliches Vermögen zu ermitteln, stark verbessert. Das FG Niedersachsen ist daher der Auffassung, dass dieses Instrument heute nicht mehr erforderlich sei.

Praxistipp: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Porzent, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dazu muss bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt werden. Das Finanzamt nimmt dann eine sogenannte „Günstigerprüfung“ vor und erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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