Steuererklärung: Wann ist die Anlage "KAP" Pflicht?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Wird die Anlage KAP eingereicht, prüft das Finanzamt, ob bei Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz eine geringere Steuerbelastung auf die Kapitaleinkünfte angefallen wäre. Dann wird die Besteuerung zum persönlichen Steuersatz durchgeführt und zu viel gezahlte Steuer erstattet. Steuerzahler müssen dabei keine Sorge haben, dass sich durch die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung die Steuerbelastung auf diese Einkünfte erhöht: Die Prüfung des Finanzamtes ist eine sogenannte Günstigerprüfung. Das bedeutet: Bei der Festsetzung der Steuer wird immer der für den Steuerzahler günstigere Weg gewählt.

Niedriger persönlicher Steuersatz: Liegt der persönliche Steuersatz sehr niedrig, kann eine Versteuerung der Kapitalerträge mit diesem Steuersatz deutlich günstiger ausfallen als die pauschale Abgeltungsteuer. Das ist zum Beispiel der Fall bei Kindern, die ohne sonstige Einkünfte größeres Kapitalvermögen besitzen, beispielweise weil im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig Vermögen übertragen wurde.

Ungünstig verteilte Freistellungsaufträge: Wer Konten oder Depots bei verschiedenen Banken hat, kann bei Erteilung des Freistellungsauftrages oft noch nicht absehen, wie sich spätere Erträge auf die einzelnen Institute verteilen werden. So kann es vorkommen, dass bei einer Bank der erteilte Freistellungsbetrag bereits überschritten ist und es zu einer Einbehaltung von Abgeltungsteuer kommt, während der einem anderen Institut erteilte Freistellungsauftrag nicht in voller Höhe ausgenutzt wird. Hier kann eine volle Nutzung des Freistellungsauftrages durch die Abgabe einer Anlage KAP erreicht werden.

Kindergeld für volljährige Kinder
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