Vermieter: Bis 31. März handeln und Grundsteuer zurückholen!
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen können Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurückerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.
Das kann besonders bei Leerstand zu Auseinandersetzungen führen – denn hier müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben. Aber auch bei Zahlungsausfällen durch den Mieter und bei einem durch höhere Gewalt verursachten Leerstand (zum Beispiel Brand) bekommen Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurück.
Voraussetzungen für die Grundsteuererstattung
Insgesamt gilt: Die im Jahr 2024 erzielte Rohmiete muss um mehr als 50 Prozent geringer sein als die ortsüblich erzielbare Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten in vergleichbarer Lage. Das gilt nicht nur für vermietete Wohnungen, sondern auch für Häuser und Gewerberäume.
Geld zurück gibt es allerdings nur, wenn Vermieter kein Eigenverschulden an der geminderten Einnahmesituation haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Eigentümer für seine Wohnungen überhöhte Preise verlangt, die keiner zahlen will. Bemüht er sich hingegen während der Leerstandszeiten intensiv um neue Mieter und kann dies durch Inserate oder das Einschalten von Maklern, Inseraten oder Internetsuchen belegen, liegen ausbleibende Erträge und damit Gründe für den rückwirkenden Steuererlass vor.
Leerstand oder Mietausfall: So viel Grundsteuer gibt es zurück!
Die Grundsteuer mindert sich
- um ein Viertel bei ausbleibenden Mieten von mehr als der Hälfte,
- um die Hälfte, wenn überhaupt keine Mieten geflossen sind.
Wenn der Mieter die Steuer über Nebenkosten bezahlt
Wird die Wohnung unter Marktniveau vermietet und zahlen die Nutzer die Grundsteuer über die Nebenkosten, steht die Erstattung den Mietern zu. Die Berücksichtigung erfolgt dann mit der Jahresendabrechnung über die Umlage.
Da die Mieter einen Anspruch auf möglichst geringe Nebenkosten haben, ist der Hausbesitzer sogar zur Antragstellung verpflichtet.
Antrag auf Grundsteuerrückzahlung
In den Stadtstaaten stellen Vermieter den Antrag auf Erstattung beim Finanzamt. In den anderen Bundesländern sind die Gemeinden zuständig.
Ein formloses Schreiben reicht zunächst aus. Wenn die zuständige Behörde weitere Nachweise sehen möchte, wird sie sich melden.
Der Erlass der Grundsteuer ist übrigens nicht von Ermessen oder Nachsicht der Behörde abhängig, sondern gesetzlich in § 34 Grundsteuergesetz (GrStG) fixiert. Den Antrag auf teilweise Rückerstattung müssen Vermieter bis zum 31.März 2025 stellen (§ 35 Absatz 2 GrStG).
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.
