Abfindung: Kinderzuschlag darf nicht ausschließlich an Kinderfreibetrag geknüpft werden

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Die Folge: Eltern mit der Lohnsteuerklasse V waren vom Abfindungszuschlag generell ausgeschlossen.
Die Lohnsteuerklasse V wird noch immer überwiegend von Frauen gewählt, deren Ehepartner einen höheren Arbeitsverdienst erzielt. Das Gericht kam daher auch zu der Auffassung, dass die Sozialplanregelung unwirksam ist, weil sie Frauen mittelbar benachteiligt.

Im entschiedenen Fall wurde die Arbeitgeberin verurteilt, einer Mutter von zwei kleinen Kindern mit Lohnsteuerklasse V die Kinderzuschläge zur Abfindung zu zahlen: Sie habe wegen der mittelbaren Benachteiligung durch den Sozialplan denselben Anspruch wie die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern (LAG Hessen, Urteil vom 28. Oktober 2020, Akteneichen: 18 Sa 22/20).

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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